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← Aktuelles · Drohnenrecht · 12. Juni 2026 · 4 Min.

C-Klassen-Pflicht: Die Übergangsfrist ist vorbei – was jetzt für deine Drohne gilt

Seit dem 1. Januar 2024 entscheidet ein kleines Etikett darüber, wie nah du mit deiner Drohne an Menschen fliegen darfst: die C-Klassen-Kennzeichnung. Neu für 2026: Die Übergangsfrist für Bestandsdrohnen ohne dieses Label ist am 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Wir erklären, was das für Neukauf und für Drohnen bedeutet, die du schon besitzt.

Worum geht es

In der EU gilt für Drohnen ein gemeinsames Regelwerk (Verordnungen (EU) 2019/947 und 2019/945). In der „offenen Kategorie" – also dem Bereich für die meisten privaten und vielen gewerblichen Flüge – gibt es drei Unterkategorien:

  • A1 – Fliegen nah an unbeteiligten Personen (aber nicht über Menschenansammlungen).
  • A2 – Fliegen mit geringerem Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen.
  • A3 – Fliegen weit weg von Menschen sowie von Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten.

Welche dieser Unterkategorien du nutzen darfst, hängt maßgeblich von der C-Klasse deiner Drohne ab (C0 bis C4 für die offene Kategorie). Neue Drohnen tragen dieses Klassen-Label ab Werk.

Neu seit 1. Januar 2026: Die Übergangsfrist ist ausgelaufen

  • Drohnen unter 250 g ohne Klassen-Label: weiterhin in A1 nutzbar (als C0 behandelt).
  • Bestandsdrohnen von 250 g bis 25 kg ohne C-Klasse: ab sofort nur noch in A3 – also mit großem Abstand zu Menschen und bebauten Gebieten. Der bisherige A2-Zugang für bestimmte Bestandsdrohnen entfällt damit endgültig.
  • Bürgernah in A2 fliegen? Dafür wird eine Drohne mit C2-Kennzeichnung plus das A2-Fernpilotenzeugnis benötigt – ein Bestandsschutz ohne C-Klasse existiert hierfür nicht.

Was bedeutet das für dich

  • Beim Kauf auf die C-Klasse achten. Sie bestimmt, wie nah du an Menschen fliegen darfst – nicht nur das Gewicht.
  • Bestandsdrohne jetzt einordnen. Hat deine Drohne kein C-Label, gilt seit 1.1.2026 verbindlich: unter 250 g A1, sonst A3.
  • Qualifikation sichern. Für A2 brauchst du eine C2-Drohne plus das A2-Fernpilotenzeugnis – damit erweiterst du deinen Spielraum erheblich.

Stand: Juni 2026, ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften, insbesondere die EU-Verordnungen 2019/947 und 2019/945 sowie aktuelle Hinweise von LBA und EASA. Im Zweifel prüfen wir deinen konkreten Fall gern mit dir.

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