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Betriebsgenehmigung und SORA: Wann sie nötig ist und wie der Antrag läuft
Eine Betriebsgenehmigung brauchst du, sobald ein Drohneneinsatz eine Bedingung der offenen Kategorie nicht einhält, etwa bei Flügen außerhalb der Sichtweite oder über 120 Metern. In der speziellen Kategorie gibt es vier Wege: Betriebserklärung nach einem Standardszenario (STS), Genehmigung auf Basis einer vordefinierten Risikobewertung (PDRA), Genehmigung mit eigener Risikobewertung nach SORA oder ein Betreiberzeugnis (LUC). Für Erstanträge beim Luftfahrt-Bundesamt gilt seit 1. Januar 2026 nur noch SORA 2.5.
Wann die offene Kategorie endet
Die offene Kategorie deckt Flüge in Sichtweite, bis 120 Meter Höhe, mit Drohnen unter 25 kg und mit den Abständen der Unterkategorien A1 bis A3 ab. Wird eine dieser Bedingungen nicht eingehalten, fällt der Einsatz in die spezielle Kategorie und braucht nach Artikel 12 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 eine Betriebsgenehmigung, sofern kein Standardszenario passt. Typische Beispiele:
- Flüge außerhalb der Sichtweite, etwa zur Inspektion von Leitungen oder aus einem Drohnen-Dock,
- Flüge über 120 Metern Höhe,
- Einsätze, bei denen die Abstände der offenen Kategorie nicht eingehalten werden können.
Die vier Wege in der speziellen Kategorie
| Weg | Was es ist | Wann es passt |
|---|---|---|
| STS-Betriebserklärung | Der Betreiber erklärt, dass er ein europäisches Standardszenario einhält. Nach Bestätigung der Erklärung darf der Betrieb beginnen. | Der Einsatz entspricht STS-01 oder STS-02 und die Drohne trägt die Klasse C5 oder C6. |
| Genehmigung mit PDRA | Die EASA hat für bestimmte Einsatzarten eine Risikobewertung vorab erstellt. Der Betreiber weist nach, dass er deren Bedingungen erfüllt. | Der Einsatz passt zu einer veröffentlichten PDRA. |
| Genehmigung mit SORA | Der Betreiber bewertet das Risiko seines Einsatzes selbst nach der SORA-Methode und beantragt damit die Genehmigung. | Kein Standardszenario und keine PDRA passen. |
| LUC | Betreiberzeugnis für Leicht-UAS. Der Betreiber darf eigene Einsätze im Rahmen seiner Privilegien selbst freigeben. | Organisationen mit vielen, wechselnden Einsätzen und einem ausgebauten Sicherheitsmanagement. |
Die Standardszenarien im Detail: STS-01 ist der Betrieb in Sichtweite über einem kontrollierten Bodenbereich mit einer Drohne der Klasse C5, STS-02 der Betrieb außerhalb der Sichtweite mit Luftraumbeobachter über einem kontrollierten Bodenbereich in dünn besiedeltem Gebiet mit einer Drohne der Klasse C6. Fernpiloten brauchen dafür das STS-Fernpilotenzeugnis.
SORA in Schritten
SORA steht für Specific Operations Risk Assessment. Die Methode führt von der Beschreibung des Einsatzes zu den Maßnahmen, die ihn ausreichend sicher machen:
- Betrieb beschreiben: Was wird geflogen, wo, wie und mit welchem System? Diese Beschreibung ist die Grundlage für alles Weitere.
- Bodenrisiko bestimmen: Wie wahrscheinlich ist es, dass am Boden jemand zu Schaden kommt? Maßgeblich sind Größe und Geschwindigkeit der Drohne und wie dicht das überflogene Gebiet besiedelt ist.
- Luftrisiko bestimmen: Wie wahrscheinlich ist eine Begegnung mit bemannten Luftfahrzeugen im genutzten Luftraum?
- Risiko mindern: Maßnahmen wie ein kontrollierter Bodenbereich, Fallschirm oder Luftraumbeobachter senken die Einstufung.
- SAIL ableiten: Aus Boden- und Luftrisiko ergibt sich die Stufe SAIL (Specific Assurance and Integrity Level) von I bis VI.
- Sicherheitsziele nachweisen: Je höher die Stufe, desto strenger die betrieblichen Sicherheitsziele (OSO) zu Technik, Organisation, Ausbildung und Verfahren und desto belastbarer die geforderten Nachweise.
Das Luftfahrt-Bundesamt nimmt für Erstanträge seit dem 1. Januar 2026 nur noch die Version SORA 2.5 an. Genehmigungen auf Basis von SORA 2.0 können längstens bis 31. Dezember 2027 verlängert werden.
Zuständige Behörde und Dauer
Zuständig ist die Luftfahrtbehörde des Staates, in dem der Betreiber registriert ist. In Deutschland ist das je nach Bundesland unterschiedlich: Das Luftfahrt-Bundesamt bearbeitet Anträge aus Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In den übrigen Ländern, darunter Niedersachsen, sind die Landesluftfahrtbehörden zuständig.
Zur Dauer: Das Luftfahrt-Bundesamt gibt an, dass ein Antrag derzeit deutlich mehr als sechs Monate wartet, bis seine Bearbeitung beginnt; die Bearbeitung selbst dauere in der Regel wenige Werktage. Das gilt für Erst-, Änderungs- und Verlängerungsanträge. Wer einen Einsatz plant, sollte den Antrag entsprechend früh stellen.
Unterlagen für den Antrag
- Betriebshandbuch: Organisation, Rollen, Verfahren im Normal- und Notfall, Wartung, Ausbildung. Das Luftfahrt-Bundesamt stellt dafür eine Mustervorlage bereit.
- Beschreibung des Betriebs mit Einsatzgebiet, Flugprofil und eingesetztem System.
- Risikobewertung nach SORA oder der Nachweis, dass eine PDRA eingehalten wird.
- Nachweise zu Technik, Qualifikation des Personals und zu den Minderungsmaßnahmen.
Häufige Stolpersteine
- Technik vor Konzept: Die Drohne ist gekauft, passt aber nicht zu den Anforderungen, die sich aus der Risikobewertung ergeben.
- Unscharfe Betriebsbeschreibung: Ist nicht klar, wo und wie geflogen wird, lässt sich das Risiko nicht bewerten.
- Handbuch und Praxis passen nicht zusammen: Verfahren stehen auf dem Papier, sind im Team aber nicht eingeübt.
- Zu später Antrag: Die Wartezeit bei der Behörde wird unterschätzt.
Blue Aviation begleitet den Weg vom Einsatzkonzept bis zum Antrag im UAS Consulting.
Häufige Fragen
Betriebsgenehmigung in Kürze
Wann brauche ich eine Betriebsgenehmigung für meine Drohne?
Sobald dein Einsatz eine Bedingung der offenen Kategorie nicht einhält und kein Standardszenario passt. Typisch sind Flüge außerhalb der Sichtweite, über 120 Metern Höhe oder mit Drohnen ab 25 kg. Rechtsgrundlage ist Artikel 12 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947.
Was ist der Unterschied zwischen STS und SORA?
Ein Standardszenario (STS) ist ein fest beschriebener Einsatz, für den eine Betriebserklärung genügt. SORA ist die Methode für alle Einsätze, die nicht in ein solches Raster passen: Der Betreiber bewertet das Risiko selbst und beantragt damit eine Genehmigung.
Welche SORA-Version gilt aktuell?
Für Erstanträge beim Luftfahrt-Bundesamt gilt seit dem 1. Januar 2026 nur noch SORA 2.5. Bestehende Genehmigungen nach SORA 2.0 können längstens bis 31. Dezember 2027 verlängert werden.
Wer genehmigt den Drohnenbetrieb in Deutschland?
Je nach Bundesland das Luftfahrt-Bundesamt oder die Landesluftfahrtbehörde. Das Luftfahrt-Bundesamt ist unter anderem für Hamburg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Bayern zuständig, in Niedersachsen die Landesluftfahrtbehörde.
Wie lange dauert es bis zur Genehmigung?
Das Luftfahrt-Bundesamt nennt derzeit eine Wartezeit von deutlich mehr als sechs Monaten bis zum Beginn der Bearbeitung. Vollständige und schlüssige Unterlagen vermeiden zusätzliche Rückfragen.
Was ist ein LUC?
Das Betreiberzeugnis für Leicht-UAS (Light UAS Operator Certificate). Es bescheinigt einem Betreiber eine Organisation und ein Sicherheitsmanagement, mit denen er eigene Einsätze im Rahmen seiner Privilegien selbst freigeben darf.
Quellen
- Luftfahrt-Bundesamt: Betriebsgenehmigungen
- Luftfahrt-Bundesamt: Informationen zu Standardszenarien (STS)
- EASA: Specific Category – Civil Drones
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 (EUR-Lex)
Stand: Oktober 2026 · ohne Gewähr. Dieser Ratgeber dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften und die Hinweise der zuständigen Behörden.