Einsatzkonzept
Wofür wird die Drohne eingesetzt, wo liegen die Grenzen, und wann wird abgebrochen?
BOS · Behörden & Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Eine Drohne hilft im Einsatz nur, wenn klar ist, wer sie fliegt, wer das Bild auswertet und wer über Start und Abbruch entscheidet. Wir beraten und schulen Feuerwehren, Polizei, Rettungsdienste und Katastrophenschutz beim Aufbau ihrer Drohneneinheit.
Kurz gesagt
Blue Aviation berät und schult Feuerwehren, Polizei, Rettungsdienste, Katastrophenschutz und Werksicherheit beim Aufbau einer Drohneneinheit: Einsatzkonzept, Rollen, Verfahren, Dokumentation, Datenschutz und Qualifizierung des Personals. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben brauchen nach § 21k LuftVO für Drohnen unter 25 kg keine Betriebsgenehmigung, tragen die Verantwortung für einen sicheren Betrieb aber selbst.
Beratungsbausteine
Wofür wird die Drohne eingesetzt, wo liegen die Grenzen, und wann wird abgebrochen?
Wer fliegt, wer beobachtet den Luftraum, wer wertet aus, und wer entscheidet?
Checklisten, Kommunikation, Dokumentation und Datenschutz, abgestimmt auf Ihre bestehenden Abläufe.
Welche EU-Nachweise (A1/A3, A2, STS) Ihr Personal braucht und wie es sie erwirbt.
Verlässlich im Einsatz
Deshalb werden Rollen, Abläufe und Abbruchkriterien vorher festgelegt und geübt.
Für Organisationen
Wir richten die Beratung nach Ihrer Organisation aus, ob Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, Katastrophenschutz, Werksicherheit oder Kommune. Am Ende steht ein Drohnenbetrieb, der auch dann funktioniert, wenn der erfahrenste Pilot gerade nicht im Dienst ist.
Häufige Fragen
Nein, in der Regel nicht. Nach § 21k LuftVO bedarf der Betrieb von Drohnen mit weniger als 25 kg Startmasse durch Behörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und durch Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bei Not- und Unglücksfällen sowie Katastrophen keiner Genehmigung nach Artikel 12 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Ob ein konkreter Flug darunter fällt, ist im Einzelfall zu prüfen.
Die Organisation legt fest, welche Qualifikation ihr Personal nachweisen muss. Wir empfehlen, sich an den EU-Nachweisen zu orientieren: Kompetenznachweis A1/A3 und A2-Fernpilotenzeugnis als Grundlage, dazu ein Einsatztraining, das Rollen, Kommunikation und Abbruchkriterien übt.
In vier Bausteinen: Einsatzkonzept mit Anwendungsfällen und Grenzen, Rollenmodell für Pilot, Beobachter, Einsatzleitung und Auswertung, Verfahren mit Checklisten und Dokumentation sowie die Qualifizierung des Teams. Die Technik wird erst danach passend ausgewählt.
Mindestens Fernpilot und Luftraumbeobachter. Dazu kommen je nach Lage die Einsatzleitung, die über Start und Abbruch entscheidet, und eine Person für die Auswertung der Bilder. Die Aufgaben sollten so verteilt sein, dass der Betrieb nicht an einzelnen Personen hängt.
Luftbilder zeigen häufig Personen, Grundstücke und Kennzeichen. Zweck, Speicherdauer, Zugriff und Löschung der Aufnahmen gehören deshalb in das Einsatzkonzept und sollten mit der oder dem Datenschutzbeauftragten der Organisation abgestimmt sein.
Ja. Beratung und Schulung richten wir nach Organisationstyp, Standort und Einsatzprofil aus, auf Wunsch bei Ihnen vor Ort. Den Umfang klären wir im Erstgespräch und erstellen ein individuelles Angebot. Angebot anfragen.
Ausführlich im Ratgeber: Drohnen bei Feuerwehr und BOS
Stand: Oktober 2026 · ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind § 21k LuftVO und die Hinweise von Luftfahrt-Bundesamt.
Für Ihre Organisation
Umfang und Format hängen von Organisation, Standort und Einsatzprofil ab. Nach einem Erstgespräch erhalten Sie ein individuelles Angebot.