← Ratgeber · BOS · Stand Oktober 2026
Drohnen bei Feuerwehr und BOS: Ausbildung, Recht und Aufbau
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben dürfen Drohnen unter 25 kg nach § 21k LuftVO ohne Betriebsgenehmigung einsetzen, wenn sie damit ihre Aufgaben erfüllen. Die Verantwortung für einen sicheren Betrieb liegt dann bei der Organisation selbst. Eine verlässliche Drohneneinheit braucht deshalb ein Einsatzkonzept, klare Rollen, eingeübte Verfahren und qualifiziertes Personal; die Technik kommt zum Schluss.
Was § 21k LuftVO regelt
Die Luftverkehrs-Ordnung enthält für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben eine eigene Vorschrift. Sie sagt im Kern drei Dinge:
- Keine Betriebsgenehmigung: Der Betrieb von Drohnen mit weniger als 25 kg Startmasse durch Behörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben oder unter deren Aufsicht bedarf keiner Genehmigung nach Artikel 12 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Dasselbe gilt für Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Zusammenhang mit Not- und Unglücksfällen sowie Katastrophen.
- Geografische Gebiete: Die Regeln der §§ 21h und 21i LuftVO zum Betrieb in geografischen Gebieten gelten für diese Einsätze nicht.
- Fernidentifizierung: Beim Einsatz zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben besteht keine Pflicht, Zusatzgeräte für die direkte Fernidentifizierung zu betreiben.
Die Erleichterung ist an die Aufgabe gebunden. Ob ein Flug darunter fällt, etwa eine Übung, eine Öffentlichkeitsveranstaltung oder ein Einsatz für Dritte, muss die Organisation im Einzelfall prüfen.
Weniger Auflagen, mehr Eigenverantwortung
Wo keine Behörde den Betrieb genehmigt, muss die Organisation selbst festlegen, was sicher ist. Das betrifft vor allem:
- wann geflogen wird und wann nicht (Wetter, Lage, Luftraum, andere Luftfahrzeuge am Einsatzort),
- wer fliegen darf und welche Qualifikation dafür nachzuweisen ist,
- wie Einsätze dokumentiert werden,
- wie mit Bildern von Personen und Grundstücken umgegangen wird.
Rollen im Einsatz
- Fernpilot: steuert die Drohne und entscheidet über Abbruch und Landung.
- Luftraumbeobachter: behält Umgebung und Luftraum im Blick, besonders bei Rettungshubschraubern am Einsatzort.
- Einsatzleitung: gibt den Auftrag, entscheidet über Start und Ende und bindet das Lagebild in die Führung ein.
- Auswertung: sichtet Bilder und gibt Erkenntnisse weiter.
Die Aufgaben sollten so verteilt und eingeübt sein, dass der Betrieb nicht an einzelnen Personen hängt.
Ausbildung des Personals
Welche Qualifikation verlangt wird, legt die Organisation fest. Wir empfehlen einen Weg in drei Stufen:
- Grundlage: EU-Kompetenznachweis A1/A3 für alle, die fliegen.
- Vertiefung: A2-Fernpilotenzeugnis für Pilotinnen und Piloten, mit Meteorologie, Flugleistung und Risikominderung am Boden.
- Einsatztraining: Rollen, Funk und Kommunikation, Abbruchkriterien und Zusammenarbeit mit der Einsatzleitung, geübt an realistischen Lagen.
Den A2-Präsenzkurs können Organisationen als Gruppe buchen; Details im Ratgeber Drohnenschulung für Unternehmen.
Aufbau einer Drohneneinheit in fünf Schritten
- Einsatzkonzept: Wofür soll die Drohne eingesetzt werden, wo liegen die Grenzen, wann wird abgebrochen?
- Rollenmodell: Wer fliegt, wer beobachtet, wer führt, wer wertet aus?
- Verfahren und Dokumentation: Checklisten, Meldewege, Einsatzprotokoll, Wartung, Datenschutz.
- Qualifizierung: Nachweise erwerben und Einsatztraining durchführen.
- Technik: Plattform, Sensorik und Datenübertragung passend zum Konzept auswählen, siehe UAS Systems.
Bei allen fünf Schritten unterstützt die BOS-Beratung von Blue Aviation.
Häufige Fragen
Drohnen bei BOS in Kürze
Dürfen Feuerwehren Drohnen ohne Genehmigung fliegen?
Ja, soweit § 21k LuftVO greift: Drohnen unter 25 kg dürfen von Behörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und von Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bei Not- und Unglücksfällen sowie Katastrophen ohne Genehmigung nach Artikel 12 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 betrieben werden.
Gilt § 21k LuftVO auch für Übungen?
Das hängt davon ab, ob die Übung zur Erfüllung der Aufgaben der Behörde oder Organisation gehört. Die Vorschrift bindet die Erleichterung an die Aufgabe; im Zweifel sollte die Organisation das mit der zuständigen Luftfahrtbehörde klären.
Brauchen BOS-Drohnenpiloten einen Drohnenführerschein?
Die Organisation legt fest, welche Qualifikation sie verlangt. Wir empfehlen den Kompetenznachweis A1/A3 und das A2-Fernpilotenzeugnis als Grundlage und darauf aufbauend ein Einsatztraining.
Müssen BOS-Drohnen eine Fernidentifizierung senden?
Beim Einsatz zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben sind Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben nach § 21k Absatz 3 LuftVO von der Pflicht zum Betrieb von Zusatzgeräten für die direkte Fernidentifizierung ausgenommen.
Wie viele Personen braucht ein Drohnentrupp?
Mindestens zwei: Fernpilot und Luftraumbeobachter. Je nach Lage kommen Einsatzleitung und Auswertung hinzu. Für einen verlässlichen Betrieb sollten mehrere Personen jede Rolle übernehmen können.
Unterstützt Blue Aviation auch kleine Organisationen?
Ja. Umfang und Format richten sich nach Organisationstyp, Standort und Einsatzprofil. Den Bedarf klären wir in einem Erstgespräch und erstellen ein individuelles Angebot.
Quellen
- § 21k Luftverkehrs-Ordnung (Gesetze im Internet)
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 (EUR-Lex)
- Luftfahrt-Bundesamt: Anforderungen an Fernpiloten
Stand: Oktober 2026 · ohne Gewähr. Dieser Ratgeber dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften und die Hinweise der zuständigen Behörden.