Häufige Fragen

Drohnen bei BOS in Kürze

Dürfen Feuerwehren Drohnen ohne Genehmigung fliegen?

Ja, soweit § 21k LuftVO greift: Drohnen unter 25 kg dürfen von Behörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und von Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bei Not- und Unglücksfällen sowie Katastrophen ohne Genehmigung nach Artikel 12 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 betrieben werden.

Gilt § 21k LuftVO auch für Übungen?

Das hängt davon ab, ob die Übung zur Erfüllung der Aufgaben der Behörde oder Organisation gehört. Die Vorschrift bindet die Erleichterung an die Aufgabe; im Zweifel sollte die Organisation das mit der zuständigen Luftfahrtbehörde klären.

Brauchen BOS-Drohnenpiloten einen Drohnenführerschein?

Die Organisation legt fest, welche Qualifikation sie verlangt. Wir empfehlen den Kompetenznachweis A1/A3 und das A2-Fernpilotenzeugnis als Grundlage und darauf aufbauend ein Einsatztraining.

Müssen BOS-Drohnen eine Fernidentifizierung senden?

Beim Einsatz zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben sind Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben nach § 21k Absatz 3 LuftVO von der Pflicht zum Betrieb von Zusatzgeräten für die direkte Fernidentifizierung ausgenommen.

Wie viele Personen braucht ein Drohnentrupp?

Mindestens zwei: Fernpilot und Luftraumbeobachter. Je nach Lage kommen Einsatzleitung und Auswertung hinzu. Für einen verlässlichen Betrieb sollten mehrere Personen jede Rolle übernehmen können.

Unterstützt Blue Aviation auch kleine Organisationen?

Ja. Umfang und Format richten sich nach Organisationstyp, Standort und Einsatzprofil. Den Bedarf klären wir in einem Erstgespräch und erstellen ein individuelles Angebot.