Häufige Fragen

Drohnenführerschein in Kürze

Ab welchem Gewicht brauche ich einen Drohnenführerschein?

Ab 250 Gramm Startmasse. Für Drohnen der Klasse C1 und schwerer ist mindestens der Kompetenznachweis A1/A3 nötig. Unter 250 Gramm genügt es, die Anleitung des Herstellers zu kennen; registrieren musst du dich trotzdem, wenn die Drohne eine Kamera hat.

Wie alt muss ich für den Drohnenführerschein sein?

In Deutschland liegt das Mindestalter für Fernpiloten bei 16 Jahren. Jüngere dürfen unter direkter Aufsicht einer Person fliegen, die selbst alle Anforderungen erfüllt.

Wie lange ist ein Drohnenführerschein gültig?

Fünf Jahre. Das gilt für den Kompetenznachweis A1/A3, das A2-Fernpilotenzeugnis und das STS-Zeugnis. Danach wird er durch eine Auffrischung oder eine erneute Prüfung verlängert.

Gilt der deutsche Drohnenführerschein im Ausland?

Ja, in allen EU-Mitgliedstaaten. Ein Nachweis, den die Behörde eines Mitgliedstaats ausgestellt hat, wird überall in der EU anerkannt. Die örtlichen Flugverbotszonen des jeweiligen Landes gelten zusätzlich.

Brauche ich für gewerbliche Flüge einen anderen Führerschein?

Nein. Die EU-Regeln unterscheiden nicht zwischen privat und gewerblich, sondern nach dem Risiko des Einsatzes. Ob A1/A3, A2 oder STS nötig ist, hängt von Drohne, Abstand zu Menschen und Einsatzart ab.

Wo mache ich den Kompetenznachweis A1/A3?

Online beim Luftfahrt-Bundesamt. Training und Prüfung laufen über das Portal des Amts; die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.