UAS Consulting

Von der Idee zum Drohnenbetrieb

Viele Organisationen kaufen die Drohne zuerst und stellen dann fest, dass für den geplanten Einsatz eine Genehmigung, ein Betriebshandbuch und geschultes Personal fehlen. Wir klären mit Ihnen vorher, was Ihr Einsatz verlangt, und begleiten Sie bis zum Antrag bei der Behörde.

Nahaufnahme einer selbstgebauten Renndrohne im Freien

Kurz gesagt

Blue Aviation berät Unternehmen und Organisationen beim Aufbau eines genehmigungsfähigen Drohnenbetriebs: vom Einsatzkonzept über Rollen und Verfahren bis zu Risikobewertung (SORA), Betriebshandbuch und Antrag. Eine Betriebsgenehmigung wird nötig, sobald ein Einsatz die Bedingungen der offenen Kategorie nicht einhält, etwa bei Flügen außerhalb der Sichtweite. Umfang und Preis legen wir nach einem Erstgespräch in einem individuellen Angebot fest.

Leistungen

Was wir für Sie übernehmen

Bestandsaufnahme

Was soll geflogen werden, wo und wie oft? Wir erfassen Einsatz, vorhandene Technik und Personal und sagen Ihnen, in welche Kategorie der Betrieb fällt.

Betriebskonzept

Wir schreiben mit Ihnen Betriebskonzept (ConOps) und Betriebshandbuch: Zuständigkeiten, Checklisten, Freigaben, Dokumentation und Datenschutz.

Genehmigung

Wir bereiten die Unterlagen für die spezielle Kategorie vor, ob nach Standardszenario, PDRA oder mit eigener Risikobewertung nach SORA, und begleiten die Abstimmung mit der Behörde.

Vorgehen

In vier Schritten zum Drohnenbetrieb

01

Einsatz

Was soll die Drohne leisten, und woran messen Sie den Erfolg?

02

Risiko

Wer und was befindet sich am Boden und im Luftraum? Daraus ergibt sich das Risiko des Einsatzes.

03

Organisation

Wer fliegt, wer gibt frei, wer wartet? Wir legen Rollen und Qualifikationen fest.

04

Umsetzung

Betriebshandbuch, Schulung und Technik stehen. Der Antrag geht an die Behörde.

Unser Vorgehen

Erst der Einsatz, dann die Drohne

Wer Einsatz, Risiko und Zuständigkeiten vor dem Kauf klärt, kauft die passende Drohne und spart sich Nachbesserungen im Genehmigungsverfahren.

Behörden & Organisationen (BOS)

BOS-Beratung & -Ausbildung

Für Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst und Katastrophenschutz: Wir beraten und schulen beim Aufbau einer Drohneneinheit, vom Einsatzkonzept über die Rollen im Einsatz bis zu Dokumentation und Datenschutz.

Luftaufnahme einer Drohne von Feuerwehrfahrzeugen im Einsatz

Verteidigung

Beratung auch für Bundeswehr und Verteidigungsorganisationen

Über den zivilen Bereich hinaus beraten wir auch im Verteidigungsbereich, etwa für die Bundeswehr: zu Einsatzkonzepten, Betriebsstrukturen und Ausbildungswegen, unter den dort geltenden Anforderungen an Sicherheit und Geheimschutz.

Taktische Starrflügler-Drohne im Flug vor blauem Himmel

Häufige Fragen

Betriebsgenehmigung und Beratung in Kürze

Wann brauche ich eine Betriebsgenehmigung?

Sobald eine Bedingung der offenen Kategorie nicht eingehalten wird, fällt der Einsatz in die spezielle Kategorie und braucht eine Betriebsgenehmigung nach Artikel 12 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Typische Fälle sind Flüge außerhalb der Sichtweite, über 120 Metern Höhe oder mit Drohnen ab 25 kg.

Welche Wege gibt es in der speziellen Kategorie?

Vier: eine Betriebserklärung nach einem Standardszenario (STS), eine Genehmigung auf Basis einer vordefinierten Risikobewertung (PDRA), eine Genehmigung mit eigener Risikobewertung nach SORA oder ein Betreiberzeugnis für Leicht-UAS (LUC), mit dem ein Betreiber eigene Einsätze selbst freigeben darf.

Was ist SORA?

SORA (Specific Operations Risk Assessment) ist die Methode, mit der das Risiko eines Einsatzes am Boden und in der Luft bewertet wird und aus der sich die nötigen Sicherheitsmaßnahmen ergeben. Für Erstanträge beim Luftfahrt-Bundesamt gilt seit 1. Januar 2026 nur noch die Version SORA 2.5.

Welche Behörde ist zuständig?

Das hängt vom Sitz des Antragstellers ab. Das Luftfahrt-Bundesamt ist unter anderem für Hamburg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Berlin zuständig; in den übrigen Bundesländern, zum Beispiel Niedersachsen, entscheidet die Landesluftfahrtbehörde.

Wie lange dauert ein Genehmigungsverfahren?

Das hängt von Behörde und Vorhaben ab. Das Luftfahrt-Bundesamt nennt für Anträge derzeit eine Wartezeit von deutlich mehr als sechs Monaten bis zum Beginn der Bearbeitung. Vollständige, schlüssige Unterlagen vermeiden zusätzliche Rückfragen.

Was kostet die Beratung?

Der Aufwand richtet sich nach Einsatzprofil und Organisation. Nach einem kurzen Erstgespräch erhalten Sie ein individuelles Angebot. Erstgespräch anfragen.

Berät Blue Aviation auch Behörden und Verteidigungsorganisationen?

Ja. Für Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst und Katastrophenschutz gibt es die BOS-Beratung. Darüber hinaus beraten wir auch die Bundeswehr und weitere Verteidigungsorganisationen.

Stand: Oktober 2026 · ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 und die Hinweise von Luftfahrt-Bundesamt und EASA.

Erstgespräch

Sprechen wir über Ihren Einsatz

Im Erstgespräch klären wir, in welche Kategorie Ihr Vorhaben fällt, was dafür nötig ist und mit welchem Aufwand Sie rechnen müssen.