Bestandsaufnahme
Was soll geflogen werden, wo und wie oft? Wir erfassen Einsatz, vorhandene Technik und Personal und sagen Ihnen, in welche Kategorie der Betrieb fällt.
UAS Consulting
Viele Organisationen kaufen die Drohne zuerst und stellen dann fest, dass für den geplanten Einsatz eine Genehmigung, ein Betriebshandbuch und geschultes Personal fehlen. Wir klären mit Ihnen vorher, was Ihr Einsatz verlangt, und begleiten Sie bis zum Antrag bei der Behörde.

Kurz gesagt
Blue Aviation berät Unternehmen und Organisationen beim Aufbau eines genehmigungsfähigen Drohnenbetriebs: vom Einsatzkonzept über Rollen und Verfahren bis zu Risikobewertung (SORA), Betriebshandbuch und Antrag. Eine Betriebsgenehmigung wird nötig, sobald ein Einsatz die Bedingungen der offenen Kategorie nicht einhält, etwa bei Flügen außerhalb der Sichtweite. Umfang und Preis legen wir nach einem Erstgespräch in einem individuellen Angebot fest.
Leistungen
Was soll geflogen werden, wo und wie oft? Wir erfassen Einsatz, vorhandene Technik und Personal und sagen Ihnen, in welche Kategorie der Betrieb fällt.
Wir schreiben mit Ihnen Betriebskonzept (ConOps) und Betriebshandbuch: Zuständigkeiten, Checklisten, Freigaben, Dokumentation und Datenschutz.
Wir bereiten die Unterlagen für die spezielle Kategorie vor, ob nach Standardszenario, PDRA oder mit eigener Risikobewertung nach SORA, und begleiten die Abstimmung mit der Behörde.
Vorgehen
Was soll die Drohne leisten, und woran messen Sie den Erfolg?
Wer und was befindet sich am Boden und im Luftraum? Daraus ergibt sich das Risiko des Einsatzes.
Wer fliegt, wer gibt frei, wer wartet? Wir legen Rollen und Qualifikationen fest.
Betriebshandbuch, Schulung und Technik stehen. Der Antrag geht an die Behörde.
Unser Vorgehen
Wer Einsatz, Risiko und Zuständigkeiten vor dem Kauf klärt, kauft die passende Drohne und spart sich Nachbesserungen im Genehmigungsverfahren.
Behörden & Organisationen (BOS)
Für Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst und Katastrophenschutz: Wir beraten und schulen beim Aufbau einer Drohneneinheit, vom Einsatzkonzept über die Rollen im Einsatz bis zu Dokumentation und Datenschutz.
Verteidigung
Über den zivilen Bereich hinaus beraten wir auch im Verteidigungsbereich, etwa für die Bundeswehr: zu Einsatzkonzepten, Betriebsstrukturen und Ausbildungswegen, unter den dort geltenden Anforderungen an Sicherheit und Geheimschutz.
Häufige Fragen
Sobald eine Bedingung der offenen Kategorie nicht eingehalten wird, fällt der Einsatz in die spezielle Kategorie und braucht eine Betriebsgenehmigung nach Artikel 12 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Typische Fälle sind Flüge außerhalb der Sichtweite, über 120 Metern Höhe oder mit Drohnen ab 25 kg.
Vier: eine Betriebserklärung nach einem Standardszenario (STS), eine Genehmigung auf Basis einer vordefinierten Risikobewertung (PDRA), eine Genehmigung mit eigener Risikobewertung nach SORA oder ein Betreiberzeugnis für Leicht-UAS (LUC), mit dem ein Betreiber eigene Einsätze selbst freigeben darf.
SORA (Specific Operations Risk Assessment) ist die Methode, mit der das Risiko eines Einsatzes am Boden und in der Luft bewertet wird und aus der sich die nötigen Sicherheitsmaßnahmen ergeben. Für Erstanträge beim Luftfahrt-Bundesamt gilt seit 1. Januar 2026 nur noch die Version SORA 2.5.
Das hängt vom Sitz des Antragstellers ab. Das Luftfahrt-Bundesamt ist unter anderem für Hamburg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Berlin zuständig; in den übrigen Bundesländern, zum Beispiel Niedersachsen, entscheidet die Landesluftfahrtbehörde.
Das hängt von Behörde und Vorhaben ab. Das Luftfahrt-Bundesamt nennt für Anträge derzeit eine Wartezeit von deutlich mehr als sechs Monaten bis zum Beginn der Bearbeitung. Vollständige, schlüssige Unterlagen vermeiden zusätzliche Rückfragen.
Der Aufwand richtet sich nach Einsatzprofil und Organisation. Nach einem kurzen Erstgespräch erhalten Sie ein individuelles Angebot. Erstgespräch anfragen.
Ja. Für Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst und Katastrophenschutz gibt es die BOS-Beratung. Darüber hinaus beraten wir auch die Bundeswehr und weitere Verteidigungsorganisationen.
Ausführlich im Ratgeber: Betriebsgenehmigung und SORA · Drohnenschulung für Unternehmen
Stand: Oktober 2026 · ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 und die Hinweise von Luftfahrt-Bundesamt und EASA.
Erstgespräch
Im Erstgespräch klären wir, in welche Kategorie Ihr Vorhaben fällt, was dafür nötig ist und mit welchem Aufwand Sie rechnen müssen.