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Drohnenführerschein: A1/A3, A2 oder STS – welcher ist nötig?
In der EU gibt es drei Nachweise für Fernpiloten. Der Kompetenznachweis A1/A3 ist ab einer Drohne von 250 Gramm Pflicht und wird online beim Luftfahrt-Bundesamt abgelegt. Das A2-Fernpilotenzeugnis erlaubt mit Drohnen bis 4 kg Flüge in 30 Metern Abstand zu unbeteiligten Personen. STS brauchst du für standardisierte Einsätze in der speziellen Kategorie, zum Beispiel außerhalb der Sichtweite. Alle drei gelten fünf Jahre und in der gesamten EU.
Die drei Betriebskategorien
Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 teilt den Drohnenbetrieb nach Risiko ein, nicht nach privat oder gewerblich:
- Offene Kategorie: geringes Risiko, keine Genehmigung nötig. Sie gilt für Drohnen unter 25 kg, die in Sichtweite und höchstens 120 Meter hoch fliegen. Sie ist in die Unterkategorien A1, A2 und A3 geteilt.
- Spezielle Kategorie: Einsätze, die eine Bedingung der offenen Kategorie nicht einhalten. Sie brauchen eine Betriebserklärung nach einem Standardszenario oder eine Betriebsgenehmigung.
- Zulassungspflichtige Kategorie: hohes Risiko, etwa der Transport von Personen. Hier gelten Regeln wie in der bemannten Luftfahrt.
A1/A3, A2 und STS im Vergleich
| Nachweis | Wofür | Voraussetzung | Prüfung | Wo |
|---|---|---|---|---|
| Kompetenznachweis A1/A3 | Offene Kategorie: A1 nah an Menschen mit leichten Drohnen, A3 weit weg von Menschen und Gebieten | Mindestalter 16 Jahre | Online, 40 Multiple-Choice-Fragen aus 9 Fachgebieten, bestanden ab 75 % | Luftfahrt-Bundesamt, online |
| Fernpilotenzeugnis A2 | Drohnen bis 4 kg in 30 m Abstand zu Unbeteiligten, im Langsamflugmodus 5 m | A1/A3, praktisches Selbststudium mit Eigenerklärung | 30 Multiple-Choice-Fragen aus 3 Fachgebieten, bestanden ab 75 % | Benannte Prüfstelle, zum Beispiel Blue Aviation |
| Fernpilotenzeugnis STS | Standardszenarien STS-01 und STS-02 in der speziellen Kategorie | A1/A3 | Erst Theorieprüfung, danach praktische Ausbildung mit Bewertung | Theorie bei benannter Prüfstelle, Praxis bei anerkannter Stelle |
Alle drei Nachweise stellt das Luftfahrt-Bundesamt aus. Sie sind fünf Jahre gültig.
Welche Drohne braucht welchen Nachweis?
Entscheidend sind die Klasse der Drohne (das C-Label) und der Abstand zu unbeteiligten Personen:
- A1 – Klasse C0 (unter 250 g) und C1 (unter 900 g). Du darfst nah an unbeteiligten Personen fliegen, der Überflug soll vermieden werden, über Menschenansammlungen ist er verboten. Für C1 ist der Kompetenznachweis A1/A3 Pflicht.
- A2 – Klasse C2 (unter 4 kg). Mindestabstand 30 Meter zu unbeteiligten Personen, im Langsamflugmodus 5 Meter. Nötig ist das A2-Fernpilotenzeugnis.
- A3 – Klasse C3 und C4 sowie Drohnen unter 25 kg. Es dürfen keine unbeteiligten Personen gefährdet werden, und es gilt ein Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten. Nötig ist der Kompetenznachweis A1/A3.
Für Drohnen ohne C-Label gilt seit dem 1. Januar 2026: unter 250 Gramm in A1, alle anderen bis 25 kg nur noch in A3. Mehr dazu im Beitrag zur C-Klassen-Pflicht.
Registrierung und Versicherung
Der Nachweis allein reicht nicht. Zwei weitere Pflichten treffen den Betreiber, also die Person oder Firma, die für die Drohne verantwortlich ist:
- Registrierung: Wer eine Drohne ab 250 Gramm oder eine Drohne mit Kamera betreibt, registriert sich beim Luftfahrt-Bundesamt. Die Registriernummer (e-ID) gehört sichtbar an jede Drohne.
- Versicherung: In Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung für den Drohnenbetrieb gesetzlich vorgeschrieben. Den Nachweis solltest du beim Fliegen dabeihaben.
Schritt für Schritt zum Nachweis
- Als Betreiber registrieren und Versicherung abschließen.
- Kompetenznachweis A1/A3 online beim Luftfahrt-Bundesamt machen: Training durcharbeiten, Prüfung ablegen, Nachweis als PDF erhalten.
- Für A2: praktisches Selbststudium unter den Bedingungen von A3 fliegen, per Eigenerklärung bestätigen und die Theorieprüfung bei einer benannten Prüfstelle ablegen. Bei Blue Aviation geschieht das im zweitägigen A2-Präsenzkurs.
- Für STS: zuerst die Theorieprüfung bei einer benannten Prüfstelle, danach die praktische Ausbildung mit Bewertung bei einer anerkannten Stelle. Details auf der Seite STS-01 und STS-02.
- Zeugnis beantragen: Nach bestandener Prüfung stellt das Luftfahrt-Bundesamt das Zeugnis elektronisch aus.
Was die einzelnen Schritte kosten, steht im Ratgeber Drohnenführerschein Kosten.
Häufige Fragen
Drohnenführerschein in Kürze
Ab welchem Gewicht brauche ich einen Drohnenführerschein?
Ab 250 Gramm Startmasse. Für Drohnen der Klasse C1 und schwerer ist mindestens der Kompetenznachweis A1/A3 nötig. Unter 250 Gramm genügt es, die Anleitung des Herstellers zu kennen; registrieren musst du dich trotzdem, wenn die Drohne eine Kamera hat.
Wie alt muss ich für den Drohnenführerschein sein?
In Deutschland liegt das Mindestalter für Fernpiloten bei 16 Jahren. Jüngere dürfen unter direkter Aufsicht einer Person fliegen, die selbst alle Anforderungen erfüllt.
Wie lange ist ein Drohnenführerschein gültig?
Fünf Jahre. Das gilt für den Kompetenznachweis A1/A3, das A2-Fernpilotenzeugnis und das STS-Zeugnis. Danach wird er durch eine Auffrischung oder eine erneute Prüfung verlängert.
Gilt der deutsche Drohnenführerschein im Ausland?
Ja, in allen EU-Mitgliedstaaten. Ein Nachweis, den die Behörde eines Mitgliedstaats ausgestellt hat, wird überall in der EU anerkannt. Die örtlichen Flugverbotszonen des jeweiligen Landes gelten zusätzlich.
Brauche ich für gewerbliche Flüge einen anderen Führerschein?
Nein. Die EU-Regeln unterscheiden nicht zwischen privat und gewerblich, sondern nach dem Risiko des Einsatzes. Ob A1/A3, A2 oder STS nötig ist, hängt von Drohne, Abstand zu Menschen und Einsatzart ab.
Wo mache ich den Kompetenznachweis A1/A3?
Online beim Luftfahrt-Bundesamt. Training und Prüfung laufen über das Portal des Amts; die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Quellen
- Luftfahrt-Bundesamt: Anforderungen an Fernpiloten
- Luftfahrt-Bundesamt: EU-Kompetenznachweis A1/A3
- Luftfahrt-Bundesamt: EU-Fernpiloten-Zeugnis A2
- Luftfahrt-Bundesamt: Anforderungen in der offenen Kategorie
- Luftfahrt-Bundesamt: UAS-Betreiberregistrierung
- EASA: Open Category – Low Risk – Civil Drones
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 (EUR-Lex)
Stand: Oktober 2026 · ohne Gewähr. Dieser Ratgeber dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften und die Hinweise der zuständigen Behörden.