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← Ratgeber · Begriffe · Stand Oktober 2026

Drohnen-Glossar: Begriffe von A1 bis VLOS einfach erklärt

Im Drohnenrecht wimmelt es von Abkürzungen. Dieses Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe in jeweils zwei bis drei Sätzen und verweist auf die Seiten, auf denen das Thema ausführlich behandelt wird.

ABCDEFGKLOPSUVZ
A1 (Unterkategorie)
Unterkategorie der offenen Kategorie für leichte Drohnen der Klassen C0 (unter 250 g) und C1 (unter 900 g). Es darf nah an unbeteiligten Personen geflogen werden, der Überflug soll vermieden werden und ist über Menschenansammlungen verboten.
A1/A3 (Kompetenznachweis)
Der Basisnachweis für Fernpiloten in der offenen Kategorie. Er wird nach Online-Training und Online-Prüfung mit 40 Fragen vom Luftfahrt-Bundesamt ausgestellt und ist Voraussetzung für A2 und STS. Mehr im Überblick zum Drohnenführerschein.
A2 (Fernpilotenzeugnis)
Nachweis für Flüge mit Drohnen der Klasse C2 (unter 4 kg) in 30 Metern Abstand zu unbeteiligten Personen, im Langsamflugmodus 5 Metern. Er erfordert A1/A3, ein praktisches Selbststudium und eine Theorieprüfung mit 30 Fragen. Mehr zum A2-Fernpilotenzeugnis.
A3 (Unterkategorie)
Unterkategorie der offenen Kategorie für Flüge weit weg von Menschen: Drohnen unter 25 kg, keine Gefährdung unbeteiligter Personen und mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.
Betreiber (UAS-Betreiber)
Die Person oder Organisation, die für eine Drohne und ihren Einsatz verantwortlich ist. Der Betreiber registriert sich, versichert den Betrieb und legt Verfahren fest; er muss nicht selbst fliegen.
Betriebserklärung
Erklärung des Betreibers, dass er ein Standardszenario (STS) einhält. Sie wird beim Luftfahrt-Bundesamt abgegeben; nach deren Bestätigung darf der Betrieb beginnen.
Betriebsgenehmigung
Genehmigung der Luftfahrtbehörde für einen Einsatz in der speziellen Kategorie nach Artikel 12 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Mehr im Ratgeber Betriebsgenehmigung und SORA.
Betriebshandbuch
Dokument, in dem ein Betreiber Organisation, Rollen, Verfahren, Wartung und Ausbildung beschreibt. Es ist zentraler Bestandteil eines Antrags auf Betriebsgenehmigung.
BOS
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, zum Beispiel Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Für ihren Drohnenbetrieb gilt § 21k LuftVO; mehr im Ratgeber Drohnen bei Feuerwehr und BOS.
BVLOS
Beyond Visual Line of Sight: Betrieb außerhalb der direkten Sichtweite des Fernpiloten. Solche Flüge sind in der offenen Kategorie nicht erlaubt und fallen in die spezielle Kategorie.
C-Klassen (C0 bis C6)
Klassenkennzeichnung, die Hersteller auf Drohnen anbringen. C0 bis C4 gelten für die offene Kategorie, C5 und C6 für die Standardszenarien STS-01 und STS-02. Die Klasse bestimmt, in welcher Unterkategorie eine Drohne fliegen darf. Mehr zur C-Klassen-Pflicht.
CBT und EBT
Competency-Based Training und Evidence-Based Training sind Ausbildungsmethoden aus der bemannten Luftfahrt. Trainiert wird nicht nur Wissen, sondern beobachtbares Können in realistischen Situationen. Blue Aviation arbeitet nach diesen Methoden.
CTR (Kontrollzone)
Kontrollierter Luftraum um einen Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle. Drohnenflüge dort unterliegen besonderen Verfahren; mehr im Beitrag zur CTR-Neuregelung.
dipul
Die Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt des Bundes. Sie bündelt Informationen zum Drohnenbetrieb in Deutschland und zeigt in einer Karte, wo geflogen werden darf.
e-ID (Registriernummer)
Die elektronische Registriernummer, die ein Betreiber nach der Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt erhält. Sie muss an jeder Drohne des Betreibers angebracht sein.
EASA
Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit. Sie erarbeitet die europäischen Drohnenregeln und veröffentlicht Auslegungshilfen, zum Beispiel zu SORA und PDRA.
Fernidentifizierung (Remote ID)
Funktion, mit der eine Drohne im Flug Kennung und Position aussendet, sodass sie vom Boden aus zugeordnet werden kann.
Fernpilot
Die Person, die eine Drohne steuert oder ihren automatischen Flug überwacht und jederzeit eingreifen kann. Sie braucht den zur Drohne und zum Einsatz passenden Nachweis.
Geografisches Gebiet (Geo-Zone)
Bereich, in dem der Drohnenbetrieb aus Gründen der Sicherheit, des Datenschutzes oder des Umweltschutzes eingeschränkt oder verboten ist, etwa rund um Flugplätze, über Naturschutzgebieten oder Wohngrundstücken.
Kontrollierter Bodenbereich
Bereich am Boden, in dem der Betreiber sicherstellt, dass sich keine unbeteiligten Personen aufhalten. Er ist Voraussetzung der Standardszenarien STS-01 und STS-02.
Langsamflugmodus
Funktion von Drohnen der Klasse C2, die die Geschwindigkeit begrenzt. Ist sie aktiv, darf der Abstand zu unbeteiligten Personen in A2 von 30 auf 5 Meter verringert werden.
LBA (Luftfahrt-Bundesamt)
Die deutsche Bundesbehörde für die zivile Luftfahrt. Sie stellt die Nachweise für Fernpiloten aus, registriert Betreiber, benennt Prüfstellen und ist für einen Teil der Betriebsgenehmigungen zuständig.
LUC
Light UAS Operator Certificate, das Betreiberzeugnis für Leicht-UAS. Ein Betreiber mit LUC darf eigene Einsätze im Rahmen seiner Privilegien selbst freigeben.
Luftraumbeobachter
Person, die den Luftraum um die Drohne beobachtet und den Fernpiloten vor anderen Luftfahrzeugen warnt. Im Standardszenario STS-02 ist der Einsatz von Luftraumbeobachtern vorgeschrieben.
Offene Kategorie
Betriebskategorie für Einsätze mit geringem Risiko: Drohnen unter 25 kg, in Sichtweite, höchstens 120 Meter hoch. Sie braucht keine Genehmigung und ist in A1, A2 und A3 unterteilt.
PDRA
Predefined Risk Assessment, eine von der EASA vorab erstellte Risikobewertung für bestimmte Einsatzarten. Erfüllt ein Betreiber deren Bedingungen, vereinfacht das den Antrag auf Betriebsgenehmigung.
Prüfstelle (PStF)
Vom Luftfahrt-Bundesamt benannte Stelle, die die Theorieprüfungen für A2 und STS abnimmt. Blue Aviation ist benannte Prüfstelle mit der Registriernummer DE.PStF.015. Mehr zur A2-Prüfung.
SAIL
Specific Assurance and Integrity Level, das Ergebnis einer Risikobewertung nach SORA. Die Stufen I bis VI bestimmen, wie streng die Sicherheitsziele und Nachweise für einen Einsatz ausfallen.
SORA
Specific Operations Risk Assessment, die Methode zur Risikobewertung von Einsätzen in der speziellen Kategorie. Aus Boden- und Luftrisiko ergeben sich die nötigen Sicherheitsmaßnahmen. Mehr im Ratgeber Betriebsgenehmigung und SORA.
Spezielle Kategorie
Betriebskategorie für Einsätze, die eine Bedingung der offenen Kategorie nicht einhalten. Nötig ist eine Betriebserklärung nach einem Standardszenario, eine Betriebsgenehmigung oder ein LUC.
STS (Standardszenario)
Fest beschriebener Einsatz in der speziellen Kategorie, für den eine Betriebserklärung genügt. STS-01 ist der Betrieb in Sichtweite über einem kontrollierten Bodenbereich mit einer Drohne der Klasse C5, STS-02 der Betrieb außerhalb der Sichtweite mit Luftraumbeobachter in dünn besiedeltem Gebiet mit Klasse C6. Mehr zu STS-01 und STS-02.
U-Space
Luftraum mit digitalen Diensten, die Drohnenflüge koordinieren und mit der bemannten Luftfahrt abstimmen. Mehr im Beitrag U-Space: Digitaler Luftraum für Drohnen.
UAS
Unmanned Aircraft System: das unbemannte Luftfahrzeug zusammen mit der Ausrüstung zu seiner Steuerung. Der Begriff der Verordnungen für das, was umgangssprachlich Drohne heißt.
Unbeteiligte Person
Person, die nicht am Drohnenbetrieb teilnimmt oder die Anweisungen und Sicherheitsvorkehrungen des Betreibers nicht kennt. Die Abstandsregeln der offenen Kategorie schützen sie.
VLOS
Visual Line of Sight: Betrieb in direkter Sichtweite. Der Fernpilot sieht die Drohne ohne Hilfsmittel und kann ihre Lage und den Luftraum um sie herum beurteilen.
Zulassungspflichtige Kategorie
Betriebskategorie für Einsätze mit hohem Risiko, etwa die Beförderung von Personen. Es gelten Anforderungen wie in der bemannten Luftfahrt, einschließlich einer Zulassung des Luftfahrzeugs.

Quellen

  • Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 (EUR-Lex)
  • Luftfahrt-Bundesamt: Anforderungen an Fernpiloten
  • Luftfahrt-Bundesamt: Informationen zu Standardszenarien (STS)
  • EASA: Open Category – Low Risk – Civil Drones
  • EASA: Specific Category – Civil Drones
  • Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) des Bundesministeriums für Verkehr

Stand: Oktober 2026 · ohne Gewähr. Dieser Ratgeber dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften und die Hinweise der zuständigen Behörden.

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